Allgemeine Geschäftsbedingungen – LOBO MAX
Allgemeine Geschäftsbedingungen – LOBO MAX
Stand: 15. Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen LOBO MAX (nachfolgend „LOBO MAX“) und ihren Unternehmenskunden im Bereich Leadgenerierung, Performance‑Marketing, CRM‑Dienstleistungen und digitalen Vertriebslösungen. Sie wurden anhand aktueller rechtlicher Informationen erstellt und sollen einen rechtssicheren Rahmen für B2B‑Beziehungen bieten. Zur endgültigen rechtlichen Absicherung empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung.
1 Geltungsbereich und Einbeziehung
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Aufträge, Angebote und Leistungen von LOBO MAX gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen. LOBO MAX schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
1.2 AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden. Ihre Einbeziehung setzt nach §§ 305 ff. BGB voraus, dass der Verwender bei Vertragsschluss auf sie hinweist und der Kunde die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Bei B2B‑Geschäften genügt ein deutlicher Hinweis („Es gelten unsere AGB“) und die Bereitstellung der AGB vor Vertragsschluss; eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn LOBO MAX ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, sofern sie in Textform dokumentiert sind.
1.4 Für die Wirksamkeit von Formvorschriften in AGB gilt § 309 Nr. 13 BGB analog: AGB dürfen nicht die Schriftform verlangen, wenn die Textform (z. B. E‑Mail, Fax) ausreichend ist. Daher verwendet LOBO MAX in diesen AGB die Textform für Erklärungen und Änderungen.
2 Vertragsgegenstand
2.1 LOBO MAX erbringt Dienstleistungen zur Generierung von Leads und betreut Werbekampagnen (z. B. Meta Ads, Google Ads, TikTok Ads, LinkedIn Ads). Zudem bietet LOBO MAX die Konzeption und Optimierung von Funnels, Formularen, Landingpages, Automatisierungen und CRM‑Prozessen sowie Beratungsleistungen im Bereich Marketing und Vertrieb.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Vertragsbeschreibung. LOBO MAX schuldet keinen garantierten wirtschaftlichen Erfolg wie eine bestimmte Anzahl von Verkäufen oder Umsätzen; im B2B‑Bereich ist der Hauptgegenstand die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
2.3 LOBO MAX kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen. Für Fremdleistungen (etwa Werbebudgets oder CRM‑Lizenzen) gelten die Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter.
3 Definition und Qualität von Leads
3.1 Ein Lead ist ein Datensatz eines potenziellen Interessenten, der über eine von LOBO MAX betriebene oder betreute Kampagne generiert wurde. Leads können je nach Vereinbarung unterschiedliche Qualifikationsstufen haben (z. B. Rohdaten‑Lead, qualifizierter Lead, termingesetzter Lead, vertriebsfertiger Lead).
3.2 Ein abrechnungsfähiger Lead liegt vor, wenn die im Vertrag definierte Mindestinformation vorliegt (z. B. vollständiger Name, Telefonnummer, E‑Mail‑Adresse, Postleitzahl oder Branche des Interessenten). Weitere Kriterien können im Vertrag vereinbart werden.
3.3 Nicht jeder Lead führt zu einem Termin, Angebot oder Vertragsabschluss. Die Erfolgsquote hängt maßgeblich vom Produkt, dem Angebot und der Vertriebsarbeit des Kunden ab. LOBO MAX haftet nicht für entgangenen Gewinn oder fehlende Abschlüsse.
4 Vertragsschluss
4.1 Die Angebote von LOBO MAX sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt oder LOBO MAX den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt. Dies kann durch gesonderte Auftragsbestätigung, eine E‑Mail oder eine elektronische Signatur erfolgen.
4.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Andernfalls gilt die im Vertrag dokumentierte Vereinbarung. Diese Regelung dient der Beweissicherung und entspricht der Rechtsprechung, wonach in AGB keine strengeren Formanforderungen als Textform gestellt werden dürfen.
5 Preise, Vergütungsmodelle und Vorauskasse
5.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisangaben sind „ab‑Preise“ und können je nach Leistungsumfang, Kampagnenbudget, Branche, Zielregion, Leadqualität und gewünschten Zusatzleistungen variieren. Die Preisangabenverordnung verlangt transparente Nettopreise und die Angabe, dass sie zuzüglich Umsatzsteuer gelten.
5.2 Pakete: LOBO MAX bietet unter anderem folgende Vergütungsmodelle an:
Monatlich begrenztes Paket: Dieses Paket beginnt ab 3.500 € netto pro Monat. Es umfasst ein definiertes Werbebudget, die Einrichtung und Betreuung der Kampagnen sowie einen fixen Leistungsumfang. Genauere Details werden im Angebot festgelegt.
Lead‑Performance‑Modell: Abrechnung pro generiertem Lead. Der Einstiegspreis beträgt ab 35 € netto pro Lead. Die genaue Leadqualifikation, Setup‑Kosten und mögliche Erfolgsprovisionen werden individuell vereinbart.
Laufzeitpakete: LOBO MAX bietet Laufzeiten von drei oder sechs Monaten. Preise, Leistungsumfang, Kündigungsfristen und mögliche Rabattstaffeln werden im Angebot spezifiziert.
5.3 Vorauskasse: Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde in Textform getroffen. LOBO MAX begründet die Vorauszahlung damit, dass für digitale Marketingpakete erhebliche Vorleistungen anfallen: Einrichtungskosten, Zugriff auf Dritttools (z. B. CRM‑Lizenzen), und das Werbebudget müssen sofort aktiviert werden. Der Bundesgerichtshof hat eine Vorleistungspflicht in AGB als zulässig anerkannt, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist und die Nachteile des Kunden nicht überwiegen. LOBO MAX erfüllt diese Anforderungen, indem es die Gründe für die Vorauskasse offenlegt und die Leistung sofort nach Zahlungserhalt erbringt.
5.4 Zusätzliche Provisionen oder erfolgsabhängige Vergütungen (z. B. Abschlussprovisionen) müssen gesondert vereinbart werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine Provision.
6 Werbebudget und Drittanbieterkosten
6.1 Das externe Werbebudget für Plattformen (z. B. Meta, Google, LinkedIn, TikTok) ist nicht Teil der Vergütung von LOBO MAX, sofern nicht ausdrücklich im Angebot anders vereinbart. Der Kunde trägt die Kosten für das Werbebudget entweder direkt gegenüber dem Anbieter oder über LOBO MAX nach separater Abrechnung.
6.2 Kosten für Drittsoftware (CRM‑Systeme, Tracking‑Tools, E‑Mail‑Marketing‑Anbieter, Automatisierungen, Domains, Hosting, Telefonie und Messaging‑Services) sind nicht in den Standardpaketen enthalten. Der Kunde trägt diese Kosten zusätzlich. LOBO MAX kann dem Kunden den Zugang vermitteln und die Kosten weiterberechnen.
6.3 Für CRM‑Zugänge gilt: Die Nutzung erfolgt gegen gesonderte Vergütung. Die Kosten pro Zugang werden nach Nutzeranzahl und Funktionsumfang berechnet und beginnen je nach Anbieter ab etwa 1.500 € netto pro Monat. Jeder zusätzliche Nutzerzugang wird separat abgerechnet.
7 Zahlungsbedingungen und Verzug
7.1 Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot keine andere Zahlungsfrist festgelegt ist. Bei Vorauszahlungen ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.
7.2 Bei Zahlungsverzug kann LOBO MAX die Leistung aussetzen und den Zugang zu Kampagnen, CRM oder Tools bis zur Begleichung der offenen Forderungen sperren. Die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) und der Ersatz des weiteren Verzugsschadens bleiben vorbehalten.
7.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gemäß der Rechtsprechung darf ein Aufrechnungsverbot in AGB nicht vollständig ausgeschlossen werden, sodass LOBO MAX nur eine Beschränkung auf unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen vorsieht.
8 Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt LOBO MAX rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben, Inhalte, Tracking‑Zugänge, Plattform‑Zugänge und rechtlich erforderlichen Texte (Impressum, Datenschutzerklärungen, Einwilligungen etc.) zur Verfügung. Ohne diese Mitwirkung kann LOBO MAX seine Leistungen nicht vollständig erbringen.
8.2 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit seiner Produkte, Angebote und Werbeaussagen. LOBO MAX führt keine Rechtsberatung durch und haftet nicht für wettbewerbswidrige oder rechtswidrige Inhalte, die vom Kunden vorgegeben werden.
8.3 Verzögert sich die Leistungserbringung durch unzureichende Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. LOBO MAX behält sich vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
9 Mündliche Abreden und Änderungen
9.1 Mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen innerhalb von drei Monaten der Bestätigung in Textform (z. B. E‑Mail). Ansonsten gilt der zuletzt schriftlich dokumentierte Vertragsstand. Diese Klausel soll Klarheit schaffen und entspricht dem gesetzlichen Grundsatz, dass AGB keine strengere Form als Textform verlangen dürfen.
10 Leadprüfung, Reklamation und Ersatz
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, gelieferte Leads unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen (z. B. unvollständige Datensätze, offensichtliche Falschangaben) sind spätestens binnen sieben Kalendertagen nach Übergabe in Textform mitzuteilen. Die Frist orientiert sich an den Untersuchungs‑ und Rügepflichten aus dem Handelsrecht (vgl. § 377 HGB).
10.2 Reklamationen müssen begründet sein. Nicht als Mangel gelten insbesondere: mangelnde Kaufbereitschaft, Nichterscheinen zu Terminen, fehlende Abschlüsse trotz korrekter Kontaktdaten oder subjektiv als unqualifiziert empfundene Leads. LOBO MAX ist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
10.3 Erfolgt keine fristgerechte Beanstandung, gelten die Leads als vertragsgemäß.
11 Haftung
11.1 LOBO MAX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftungsbegrenzung für diese Fälle wäre nach § 307 BGB unwirksam.
11.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LOBO MAX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Regelung ist gängige Praxis im B2B‑Bereich und wird durch die Rechtsprechung als zulässig erachtet.
11.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Verkäufe, gesperrte Werbekonten, technische Ausfälle von Drittanbietersystemen oder Plattformrichtlinien ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4 Soweit LOBO MAX fahrlässig vertragliche Nebenpflichten verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
12 Laufzeit und Kündigung
12.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Monatliche Pakete gelten jeweils für einen Monat und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Mindestlaufzeiten von drei oder sechs Monaten sind während der Laufzeit ordentlich unkündbar.
12.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der Kunde trotz Mahnung in Zahlungsverzug gerät, notwendige Mitwirkung verweigert, gesetzliche Vorschriften verletzt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
12.3 Kündigungen bedürfen der Textform und müssen spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode zugehen.
13 Rechte an Arbeitsergebnissen
13.1 Konzepte, Strategien, Texte, Anzeigen, Funnels, Automatisierungen, CRM‑Strukturen und sonstige Ergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von LOBO MAX. LOBO MAX räumt dem Kunden nach vollständiger Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
13.2 Vorlagen, Modelle, interne Prozesse und Know‑how von LOBO MAX dürfen nicht ohne Zustimmung vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
14.1 LOBO MAX verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und der generierten Leads gemäß den Bestimmungen der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Leads.
14.2 Soweit LOBO MAX im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ohne diesen Vertrag ist LOBO MAX nicht verpflichtet, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
14.3 Der Kunde sorgt dafür, dass für die Nutzung von Leads zu Werbe‑ und Vertriebszwecken rechtskonforme Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. LOBO MAX haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße, die durch fehlende oder fehlerhafte Einwilligungen des Kunden entstehen.
15 Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und Interna vertraulich zu behandeln und sie Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
16 Referenznennung
16.1 LOBO MAX ist berechtigt, den Kunden als Referenz in angemessener Weise zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Eine Veröffentlichung vertraulicher Informationen oder konkreter Kampagnenergebnisse erfolgt nur nach gesonderter Zustimmung.
17 Abwerbeverbot
17.1 Während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach verpflichtet sich der Kunde, keine Mitarbeiter, Freelancer, Call‑Center‑Agenten oder sonstigen Dienstleister von LOBO MAX abzuwerben. Eine abweichende Regelung bedarf der Textform. Eine Vertragsstrafe sollte individuell vereinbart werden, um unangemessene Sanktionen zu vermeiden.
18 Höhere Gewalt und Drittanbieterstörungen
18.1 LOBO MAX haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Ausfälle von Werbeplattformen, Sperrungen von Werbekonten, API‑Änderungen oder sonstiger unvorhersehbarer und von LOBO MAX nicht zu vertretender Umstände. Tritt ein solcher Fall ein, werden beide Parteien versuchen, eine angemessene Lösung zu finden.
19 Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von LOBO MAX.
19.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
19.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. LOBO MAX weist den Kunden auf diese Folge gesondert hin.